Mit Pedelecs versichert unterwegs

Sie sind im Trend, bequem und schnell: Fahrräder mit elektrischer Unterstützung. Über einen Test dieser „Fahrräder mit Rückenwind“ berichtete die RUNDSCHAU am 6. August. Leser möchten jetzt wissen, wie es um den Versicherungsschutz bestellt ist, wenn sie mit solchen Modellen unterwegs sind.

„Die Einordnung, ob es sich rechtlich um ein Fahrrad handelt, erfolgt anhand der Antriebsart, der Leistung des Antriebs und der möglichen Geschwindigkeit“, klärt Maximilian Maurer vom ADAC in München auf. „Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen den Pedelecs auf der einen und den E-Bikes auf der anderen Seite.“

Die Pedelecs. Sie unterstützen den Radler nur, solange dieser auch tatsächlich in die Pedale tritt. Beträgt die abgegebene Leistung dieser Trethilfe nicht mehr als 250 Watt und endet die Unterstützung bei maximal 25 Kilometern pro Stunde – oder wenn der Fahrer mit dem Treten innehält – so bleibt dem Gefährt der Status des Fahrrads erhalten.

mehr lesen
© Lausitzer VerlagsService GmbH

Hinterlasse einen Kommentar

  • Xing-Profil